Leitlinie 10
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Wissenschaftler*innen gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.
Erläuterung
Wissenschaftler*innen machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, abgeschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben.
Wissenschaftler*innen treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass ein*e Wissenschaftler*in die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihm*ihr generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftler*in zu, der*die sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen.
Kommentierung
- Begriff der „Nutzung“ in dem Satz „Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die / der sie erhebt.“
-
Beratungsstellen
Zur Stärkung des eigenverantwortlichen forschungsethischen Handelns
-
Compliance-Management-Systeme
CMS als Mittel der Risikobegrenzung für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
-
Daten-„Mitnahme“ bei Wechsel der Einrichtung
Wenn ein*e Wissenschaftler*in von ihr bzw. ihm erhobene Forschungsdaten nach einem Institutswechsel weiterhin nutzen möchte, kommt es vor, dass dies von ehemaligen Vorgesetzten, etwa der Gruppenleitung oder der Institutsleitung, untersagt wird.
-
Forschungsfolgen und Dual Use
Durch unmittelbare Anwendbarkeit der Forschungsergebnisse ergibt sich eine besondere Verantwortung der Wissenschaftler*innen.
-
Reflexion der ethischen Aspekte von Forschungsvorhaben
Forschungsethische Aspekte sind für die Planung und Durchführung, aber auch für die Qualitätsbeurteilung von Forschungsvorhaben grundsätzlich relevant und erfordern eine entsprechende Reflexion.
-
Tierversuche in der Forschung
-
Umfang und Vollständigkeit von Dokumentationen
Zu unterscheiden ist die Dokumentation innerhalb einer Forschungsstelle von einer veröffentlichten Dokumentation.
-
Verträge mit Dritten und Nutzungsrechte
Die Überführung geistigen Eigentums in die Verwertung ist ein wichtiges Element anwendungsorientierter Forschung.
-
Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung / Dual Use
In vielen Wissenschaftsgebieten können Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung auch in anderen Kontexten genutzt werden (Dual Use). Die DFG hat, zum Teil in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, hierzu mehrere Stellungnahmen entwickelt.
-
Zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung / Dual Use
-
Stellungnahme der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der Biologischen Vielfalt (SKBV) der DFG
-
Verfassungsrechtlich garantierte Forschungsfreiheit
In Absatz 3 des Artikels 5 GG findet sich die verfassungsrechtlich garantierte Forschungsfreiheit, die aller Forschung zugrunde liegt.
-
Weiterführende Links zu rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
-
Akteure, Verantwortlichkeiten und Rollen in den Lebenswissenschaften
-
Beachtung des Nagoya-Protokolls in den Geowissenschaften
Auch die Gewinnung geowissenschaftlichen Probenmaterials kann unter die Regelungen des Nagoya-Protokolls fallen.
-
Berücksichtigung des Nagoya-Protokolls in der Biophysik
Bei interdisziplinären Forschungsvorhaben, beispielsweise im Bereich der biophysikalischen Forschung, gilt es, das Nagoya-Protokoll bereits in der Planungsphase des Forschungsprojekts zu berücksichtigen.
-
Ethikvoten in der ingenieurwissenschaftlichen Forschung
Ethikvoten sind auch in den Ingenieurwissenschaften häufig unabdinglich.
-
Ethikvoten in der medizinischen Forschung
Relevanz von Ethikvoten in der medizinischen Forschung
-
Ethische Anforderungen klinischer Forschungsvorhaben
Ethikkommissionen sind von Universitäten, berufsständischen Vereinigungen oder Ländern eingerichtete Kommissionen, die Forschende in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen.
-
Ethische Aspekte von Forschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften
Nahezu jedes Forschungsprojekt hat das Potenzial, forschungsethische Fragen aufzuwerfen. Daher ist es wichtig, dass sich Wissenschaftler*innen bewusst mit ethischen Fragen auseinandersetzen.
-
Ethische Grundsätze und Leitlinien in den Ingenieurwissenschaften
Im Bereich der Ingenieurwissenschaften haben einige Organisationen ethische Standards definiert.
-
Genehmigungsverfahren für Tierversuche
Die Stellungnahme wurde von der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG erarbeitet. Sie präsentiert die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage und eines Rundgesprächs zum Genehmigungsverfahren von Tierversuchen.
-
Gesetzliche Vorgaben
Neben gesetzlichen Vorgaben sind auch Arbeitsschutzregulierungen und Zertifizierungen zu beachten.
-
Nutzung vorhandener Datensätze in der Medizin/den Lebenswissenschaften
-
Probenhandhabung in den Geowissenschaften
Um sicherzustellen, dass Probenmaterial von der wissenschaftlichen Gemeinschaft so umfassend wie möglich genutzt werden kann, sollten Proben möglichst archiviert und für die zukünftige Verwendung aufbewahrt werden.
-
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte in den Lebenswissenschaften
-
Selbstverpflichtung zur verantwortungsvollen Meeresforschung
Die deutsche Meeresforschung hat Eckpunkte einer verantwortungsvollen Meeresforschung im Rahmen einer Selbstverpflichtung formuliert
-
„Dual use“-Problematik in der Mathematik
Grundlagenforschung sowohl in der theoretischen als auch in der angewandten Mathematik hat in vielen Fällen das Potenzial, ebenfalls für sicherheitsrelevante Forschung bedeutsam zu sein.
Die Nutzung steht insbesondere dem zu, der sie erhebt.