Wissenschaftliche Integrität durch die DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sichert wissenschaftliche Integrität auf unterschiedlichen Ebenen und Wegen:

  • Zustimmung der DFG-Mitgliederversammlung zur Denkschrift „Sicherung wissenschaftlicher Praxis“ (1998) und zum Kodex „Leitlinien zur Sicherung wissenschaftlicher Praxis“ (2019)
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln durch die DFG ist, dass die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien des Kodex rechtsverbindlich umsetzen.
  • Bereits bei der Einreichung von Antragsskizzen bzw. von Anträgen sowie in den Verwendungsrichtlinien der DFG und in den Verwendungsrichtlinien der von der DFG betreuten Förderinstrumente erfolgt eine Verpflichtung der Antragstellerinnen und -steller sowie der Bewilligungsempfängerinnen und -empfänger zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis mit dem Hinweis, dass die Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (VerfOwF) Anwendung findet.
  • In ihrem Förder- sowie Gremienhandeln achtet die DFG auf die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, z. B. über die Regelungen zur Befangenheit.
  • Die DFG führt – wenn ein Bezug zu ihrem Aufgaben- / Zuständigkeitsbereich gegeben ist – eigene Verfahren(externer Link) zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch.