Leitlinie 17
Archivierung
Wissenschaftler*innen sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftler*innen dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.
Erläuterung
Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs.
Kommentierung
- Archivierung von Forschungssoftware
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Entwicklung von Forschungssoftware und deren Archivierung
Bei der Entwicklung und Archivierung von Forschungssoftware sollten geeignete Systeme zur Versionsverwaltung zum Einsatz kommen.
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Vorhalten von Speicherkapazitäten
Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
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Weiterführende Links zur Archivierung
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Archivierung des wissenschaftlichen Vor- und Nachlasses – ein Beispiel aus den Geowissenschaften
Material sollte möglichst vor der Vernichtung bewahrt werden.
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Archivierung von Daten in den Erd- und Umweltwissenschaften
Best-Practice-Beispiel PANGAEA
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Elektronisches Laborjournal und Repositorium in der Chemie
Die Möglichkeiten eines elektronischen Laborjournals im Zusammenspiel mit einem Repositorium werden exemplarisch für den Bereich der Chemie aufgezeigt.
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Lagerungskapazitäten und Verwaltung von Probenmaterial in den Geowissenschaften
Best-Practice-Beispiele
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Positives Beispiel zur Nutzbarmachung von älteren Datenbeständen in den Geowissenschaften
Beispiel aus Sachsen
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Probenhandhabung in den Geowissenschaften
Um sicherzustellen, dass Probenmaterial von der wissenschaftlichen Gemeinschaft so umfassend wie möglich genutzt werden kann, sollten Proben möglichst archiviert und für die zukünftige Verwendung aufbewahrt werden.
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Softwareentwicklung und Umgang mit Forschungsdaten in der Mathematik
Für die Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Arbeiten in der Mathematik, in denen selbst entwickelte Software und Daten eine wesentliche Rolle spielen, ist eine angemessene Zugänglichkeit wichtig.
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Verfügbarmachung und Archivierung von Primärdaten
Numerische Simulationen können zu sehr großen Datenmengen führen, welche eine vollumfängliche Zurverfügungstellung der unmittelbaren Ergebnisse, d. h. der Primärdaten, im Sinne einer Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung nicht immer sinnvoll erscheinen lassen.
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Vorhalten von Speicherkapazitäten in den Geowissenschaften
Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
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Archivierung in den Lebenswissenschaften
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Archivierung von Proben
In einigen Bereichen der Ingenieurwissenschaften spielen Proben eine besondere Rolle.
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In der Mathematik gebräuchliche Datenbanken und Repositorien
In der Mathematik ist die Nutzung verschiedener Datenbanken und Repositorien gebräuchlich, die für bestimmte Anwendungszwecke gedacht sind.
Die Archivierungsverpflichtung für Forschungssoftware bezieht sich auf viele Aspekte. Praxisleitfäden aus der NFDI leisten hierbei Hilfestellung.