Leitlinie 16
Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen
Redliches Verhalten ist die Grundlage der Legitimität eines Urteilsbildungsprozesses. Wissenschaftler*innen, die insbesondere eingereichte Manuskripte, Förderanträge oder die Ausgewiesenheit von Personen beurteilen, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Sie legen alle Tatsachen offen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Offenlegung von Tatsachen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können, gilt auch für Mitglieder in wissenschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien.
Erläuterung
Die Vertraulichkeit der fremden Inhalte, zu denen der*die Gutachter*in beziehungsweise das Gremienmitglied Zugang erlangt, schließt die Weitergabe an Dritte und die eigene Nutzung aus. Wissenschaftler*innen zeigen etwaige Interessenkonflikte oder Befangenheiten, die in Bezug auf das begutachtete Forschungsvorhaben oder die Person beziehungsweise den Gegenstand der Beratung begründet sein könnten, unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.
Kommentierung
- Vermeidung von Bias in wissenschaftlichen Urteilsbildungsprozessen
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Identität der begutachtenden Person
Die Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen ist Grundlage eines jeden redlichen Urteilsbildungsprozesses und untrennbar verknüpft mit der Identität der begutachtenden oder beratenden Person.
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Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen
Neutralität ist eine Grundvoraussetzung für faire und verlässliche wissenschaftliche Begutachtungs- und Beratungsprozesse. Die konsequente Offenlegung von Befangenheiten und Interessenskonflikten schützt nicht nur einzelne Verfahren, sondern die Glaubwürdigkeit der gesamten Wissenschaft.
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Neutralität bei der Bewertung
Neutralität bedeutet auch, keine Eigeninteressen zu verfolgen.
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Fallbeispiel: Fehlende Vertraulichkeit bei Begutachtungen
(Eigene) Urteile und Diskussionen sollten hinsichtlich möglicher Urteilsverzerrungen reflektiert werden.