Neues Muster für Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung des DFG-Kodex

Für wissenschaftliche Einrichtungen, die den DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ aufgrund ihrer Organisationsstruktur, ihrer Verfasstheit oder sonstiger Umstände nicht in eigener Verantwortung umsetzen können, besteht die Möglichkeit einer Umsetzung im Kooperationsmodell. Dabei schließt sich eine Einrichtung der rechtsverbindlichen Umsetzung einer anderen Einrichtung an und erkennt diese als für sich verbindlich an.

Die DFG stellt hierfür eine aktualisierte Musterkooperationsvereinbarung zur Verfügung. Das Muster beruht auf den Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzungspraxis und soll Einrichtungen bei der rechtsverbindlichen Ausgestaltung einer kooperativen Umsetzung unterstützen.

Die Kooperationsvereinbarung muss insbesondere regeln, welche Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Anwendung finden, welche Ombudspersonen zuständig sind und welches Verfahren bei Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens gilt. Darüber hinaus enthält das Muster weitere optionale Regelungsbereiche, etwa zu Datenschutz, Vertraulichkeit, Kostentragung und Haftung. 

Das Muster steht als Vordruck auf der DFG-Website(externer Link) zur Verfügung.