DFG-Verfahrensordnung bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
Werden der Geschäftsstelle der DFG Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten bekannt, die einen Bezug zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DFG aufweisen, prüft sie diese auf Grundlage der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF). Die Verfahrensordnung regelt den Anwendungsbereich, die Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens, das Verfahren bei Verdachtsfällen sowie mögliche Maßnahmen.
(interner Link) finden Sie die Verfahrensordnung in ihrer Chronologie im PDF-Format.
Ergänzend stellt die DFG im Portal „Wissenschaftliche Integrität“ zur aktuellen Fassung der VerfOwF eine juristische Kommentierung der Verfahrensordnung bereit. Die Kommentierung erläutert Regelungsziel, Systematik und Tatbestandsmerkmale der einzelnen Vorschriften der VerfOwF einschließlich ihrer Verfahrensnormen. Sie ordnet die Vorschriften rechtlich ein, arbeitet typische Fallgruppen und Abgrenzungsfragen heraus und macht die bei der DFG im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gewonnenen Erfahrungen für die Auslegung der Verfahrensordnung nachvollziehbar.
Die Kommentierung wurde durch die DFG-Geschäftsstelle erarbeitet. Sie berücksichtigt insbesondere die Anwendungserfahrungen und -praxis aus der Arbeit des Ausschusses der DFG zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und des Hauptausschusses der DFG. Sie kann über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus Orientierung bieten, weil zahlreiche Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens in ähnlicher Form auch in Regelwerken wissenschaftlicher Einrichtungen, insbesondere in Satzungen zur Umsetzung des Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, sowie in der entsprechenden (externer Link) enthalten sind. Auch bei den Verfahrensvorschriften kommt es vor, dass die Regelwerke der Einrichtungen Parallelen zu Normen der VerfOwF aufweisen.
Die Kommentierung ist eine Auslegungshilfe. Sie begründet keine eigenständigen Rechte oder Pflichten und entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung für einzelne Verfahren. Maßgeblich bleiben der Wortlaut der Verfahrensordnung, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls sowie die Entscheidung der hierfür zuständigen Gremien der DFG. Dies entspricht der allgemeinen Funktion juristischer Kommentare, die ein Regelungswerk systematisch erschließen, aber nicht die rechtliche Prüfung im konkreten Fall ersetzen.
Die Kommentierung wird sukzessive aufgebaut und stetig fortentwickelt. Neue Beiträge werden nach und nach ergänzt. Bereits veröffentlichte Kommentierungen können aktualisiert werden, beispielsweise wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern, neue Rechtsprechung oder rechtswissenschaftliche Beiträge zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität hinzutreten oder sich der wissenschaftsrechtliche Diskurs zu einzelnen Fehlverhaltenskonstellationen weiterentwickelt.
Die Verfahrensordnung in der Übersicht
Mit Klick auf den jeweiligen Paragraphen können Sie den Normtext sowie die dazugehörige Kommentierung im PDF-Format herunterladen. Soweit eine Kommentierung noch nicht vorliegt, wird sie schrittweise ergänzt.