Identität der begutachtenden Person
Die Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen ist Grundlage eines jeden redlichen Urteilsbildungsprozesses und untrennbar verknüpft mit der Identität der begutachtenden oder beratenden Person. Grund hierfür ist, dass die wissenschaftliche Kompetenz nur über die Kenntnis und die Referenzen der Person richtig beurteilt werden kann. Auch vor dem Hintergrund der richtigen Einschätzung etwaiger Befangenheiten ist es unverzichtbar, dass die mit dem Gutachten beauftragte Person auch Autor*in des Gutachtens ist.
Darüber hinaus ist der Schutz der wissenschaftlichen Idee elementar, was bedingt, dass diese Idee so wenigen Personen wie möglich bekannt gegeben werden soll. Hieraus folgt, dass Personen, die mit der Erstellung von Gutachten beauftragt wurden, diese Aufgabe nicht eigenmächtig an andere Personen delegieren dürfen.