Fallbeispiel: Fehlende Vertraulichkeit bei Begutachtungen

Ein*e Gutachter*in übernimmt aus zu begutachtenden Förderanträgen zahlreiche Inhalte in ein eigenes Manuskript, welches dann kurze Zeit nach der Begutachtung veröffentlicht wird. Die*der Antragstellende erkennt in dieser Publikation Antragsinhalte wieder und bittet um die Untersuchung des Verdachts, dass hier die begutachtende Person Inhalte ihrer bzw. seiner Anträge für eine eigene Veröffentlichung benutzt hat.

Im Rahmen der Untersuchung des Verdachts bestätigt sich die Befürchtung der*des Antragstellenden.

DFG-Pressemitteilung, 01.07.2020(externer Link)