Archivierung von Forschungssoftware

Leitlinie 17(interner Link) verpflichtet Wissenschaftler*innen, öffentlich gemachte Forschungsergebnisse zu sichern und aufzubewahren. Um den Prozess, der zur Entstehung dieser Forschungsergebnisse geführt hat, überprüfbar zu machen, bezieht sich die Verpflichtung auf Objekte, die den Ergebnissen zugrunde liegen, und auf Forschungssoftware. Wenn die Forschungssoftware nicht bereits in der eingesetzten Form veröffentlicht ist, ist eine Archivierung vorzunehmen. Der Umfang der zu sichernden und aufzubewahrenden Inhalte der Forschungssoftware kann je nach Art und Funktion unterschiedlich umfangreich ausfallen. In der Regel sollte er folgende Aspekte beinhalten:

  • Name der Forschungssoftware
  • Beschreibung der Funktionen der Forschungssoftware
  • Archivierung des Quellcodes
  • Versionierung
  • Dokumentation (z. B. Manual bzw. Handbuch)
  • Technische Anforderungen (technische Abhängigkeiten, Umgebung etc.)
  • Lizenz
  • Autorschaft

Es wird empfohlen, zum Zwecke der Sicherung und Aufbewahrung öffentlich zugängliche Repositorien oder Softwarearchive zu nutzen, die idealerweise in Verantwortung der Wissenschaftsgemeinschaft liegen und bei denen die Vergabe von persistenten Identifikatoren (PID, z. B. DOI) möglich ist. Praxisleitfäden und Best Practices für die Archivierung von Forschungssoftware werden u. a. von Konsortien der NFDI angeboten.


 

Zum Thema siehe auch

Submitting Your Research · DS&AI Best Practices(externer Link)

How to save and reference research software – Software Heritage(externer Link)

Software Sustainability Institute(externer Link)