Begriff der „Nutzung“ in dem Satz „Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die / der sie erhebt.“

Der Begriff der „Nutzung“ in dem Satz „Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftler*in zu, die*der sie erhebt.“, meint ausschließlich die tatsächliche Nutzung von Daten. Alleine die tatsächliche, faktische Nutzung von Daten soll derjenigen*demjenigen zustehen, die*der diese auch zuvor erhoben hat.

Nicht gemeint ist in diesem Satz hingegen die rechtliche Nutzung von Daten.