Verträge mit Dritten und Nutzungsrechte
Die Überführung geistigen Eigentums in die Verwertung ist ein wichtiges Element anwendungsorientierter Forschung. Verträge mit Dritten werden in der Regel durch iterative Anpassung von Musterverträgen durch Justiziariate der Forschungseinrichtungen und der Kooperationspartner*innen erstellt. Im Rahmen der Ausarbeitung solcher Kooperationsverträge sollten die für das Forschungsvorhaben relevanten Nutzungsrechte von Beginn an eindeutig vereinbart werden. In jedweder Form wissenschaftlicher Kooperation ist zu empfehlen, den Dialog in Bezug auf Nutzungsrechte so früh wie möglich zu beginnen und diesen zu verschriftlichen, um nachgelagerten Unsicherheiten vorzubeugen.
Idealerweise stellen die Forschungseinrichtungen Handreichungen zur Verfügung, wie mit Nutzungsrechten im Allgemeinen umzugehen ist. Forschungseinrichtungen können hierbei ferner durch das Angebot von Schulungen unterstützen.