Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte in den Lebenswissenschaften
Es gibt eine Vielzahl rechtlicher und ethischer Aspekte, die durch Forschung in den Lebenswissenschaften tangiert werden. Im Folgenden wird eine Auswahl besonders relevanter Themenbereiche (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Priorität) angesprochen, die einem intensiven aktuellen Diskurs unterliegen.
Der respektvolle Umgang mit lebenden Organismen, mit der Umwelt und den beforschten Ökosystemen, die Reflexion von Risiken und das Bewusstsein für ethische oder rechtliche Fragen sind unerlässlicher Teil von lebenswissenschaftlichen Forschungsvorhaben.
Wesentlicher ethischer Leitgedanke in der tierexperimentellen Forschung ist das 3R-Prinzip. Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn zur Aufklärung der wissenschaftlichen Fragestellung keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen und die Anzahl und Belastung der eingesetzten Tiere auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Der Anspruch, ein Höchstmaß an wissenschaftlicher Validität und Replizierbarkeit der Ergebnisse zu erzielen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung von tierschutzrelevanten Maßnahmen, muss die Grundlage jeder tierexperimentellen Versuchsplanung sein. Eine entsprechende Planung stellt eine Voraussetzung dar, um den Anforderungen der Versuchstierverordnung gerecht zu werden und eine Genehmigung durch die zuständige Tierschutzbehörde zu erhalten.
Die ethischen Grundlagen für medizinische Forschung am Menschen, einschließlich der Forschung an identifizierbaren menschlichen Materialien und Daten, sind in der Deklaration von Helsinki festgehalten. In der Regel ist in diesen Fällen die Beratung durch eine Ethikkommission erforderlich. Bei internationaler Zusammenarbeit müssen die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen aller Partnerländer berücksichtigt werden. Bei personenbezogenen, identifizierbaren Forschungsdaten gilt die europäische DSGVO, das Bundes- und jeweilige Landesdatenschutzgesetz. Um die Daten wissenschaftlich nutzen zu können, ist eine spezifische Einverständniserklärung der betroffenen Personen erforderlich. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich in Zweifelsfällen mit den lokalen Datenschutzbeauftragten in Verbindung zu setzen, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.
Bei der Nutzung von genetischen Ressourcen anderer Länder sind durch Beteiligung von lokalen Wissenschaftsstrukturen bzw. die Beteiligung von Betroffenen, dem Prinzip des Benefit-Sharings folgend, mögliche Nachteile des Ursprungslands auszugleichen. Hier ist die Beratung durch die zuständigen nationalen Behörden (Focal points) zu empfehlen. Die Genehmigung zur Nutzung der Ressourcen anderer Länder (Convention on Biological Diversity, (externer Link)) muss vor der detaillierten Planung des Forschungsprojekts vorliegen.
Sicherheitsrelevante Aspekte ((externer Link)) zu Beginn eines Vorhabens zu bewerten, ist herausfordernd. Bei Forschungsarbeiten an und mit hochpathogenen Organismen und Toxinen sind Dual-Use-bezogene Risiken zwingend zu reflektieren, aber auch bei anderen Themenfeldern kann die Beratung durch eine Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF), wenn es eine solche an der beteiligten Einrichtung gibt, empfehlenswert sein.
Da die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Forschungsprozess in den Lebenswissenschaften in der Regel in Teams entstehen, hat es sich bewährt, Überlegungen zum Umgang mit Nutzungsrechten an den entstehenden Forschungsdaten und Ergebnissen, aber auch mit Lizenzen und Patenten möglichst frühzeitig anzustellen. Diese Überlegungen sind umso relevanter, je mehr Personen und Institutionen an Projekten beteiligt sind. Muster für derartige Vereinbarungen bzw. diesbezügliche Beratungen werden häufig von Betreibern von Forschungsdateninfrastrukturen angeboten.