Umfang und Vollständigkeit von Dokumentationen

Zu unterscheiden ist die Dokumentation innerhalb einer Forschungseinrichtung, die alle notwendigen Informationen beinhalten muss, um die Forschungsergebnisse vollständig nachvollziehen bzw. die Forschungsergebnisse replizieren zu können, von einer veröffentlichten Dokumentation. Letztere muss insoweit vollständig bzgl. des Informationsgehaltes sein, dass Forschende, die im selben Fach wissenschaftlich arbeiten, die Ergebnisse im Wesentlichen eigenständig nachvollziehen können.

Eine vollständige Dokumentation ist im Allgemeinen nicht möglich, da die den Forschungsarbeiten zugrunde liegenden Untersuchungsobjekte und deren Synthese von ihren Informationsinhalten her von nahezu unbegrenzter Komplexität sind. Weitere Restriktionen können sich aufgrund rechtlicher bzw. ethischer Vorgaben ergeben (z. B. Arbeiten mit Menschen oder mit menschlichem Material, Eigentumsrechte von Unternehmen, Embargos, Verschwiegenheitsvereinbarungen unter Kooperationspartnern, Patentrechte, Datenschutzrichtlinien).

Zu unterscheiden ist auch zwischen dem kreativen Forschungsprozess auf der einen und dem Verifikations- bzw. Validierungsprozess auf der anderen Seite. Bei Rückgriffen etwa auf Methoden und Forschungsergebnisse anderer Forschungseinrichtungen sind diese ebenso vollständig zu dokumentieren.