Maßnahmen zum Schutz von Forschenden vor Machtmissbrauch (Sonderfall: sexuelle Belästigung)

Leitlinie 4(interner Link) des Kodex weist der Leitung wissenschaftlicher Arbeitseinheiten die Aufgabe zu, Machtmissbrauch und die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu verhindern. In den Erläuterungen dazu wird konkretisiert, dass die Organisation der wissenschaftlichen Arbeitseinheit gewährleisten soll, dass „die wissenschaftliche Begleitung sowie die Aufsichts- und Betreuungspflichten angemessen wahrgenommen werden können“.

Machtmissbrauch tritt in der Wissenschaft in unterschiedlichen Formen auf. Auch wenn der Kodex sexuelle Belästigung nicht explizit benennt, ist sie eine Form des Machtmissbrauchs, die auch im Wissenschaftssystem vorkommt. Nach der Definition in § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist sexuelle Belästigung jedes unerwünschte und sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt.

Dass sexuelle Belästigung im Wissenschaftsbetrieb ein strukturelles Problem darstellt, hat die größte Umfrage im Europäischen Forschungsraum von UniSAFE (Lipinsky et. al., 2022) bestätigt.

Diese Problematik wird demnach insbesondere durch folgende Faktoren begünstigt:

  • die besonderen Abhängigkeitsverhältnisse ((bukof-Kommission, 2022), (Kocher, Porsche, 2015)) von Wissenschaftler*innen während der Qualifizierungsphase durch Wissens-, Beurteilungs- und Machtmonopole von Lehrenden und Betreuungspersonen,
  • das starke Status- und Hierarchiegefälle zwischen Lehrenden und Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen (bukof-Kommission, 2022),
  • die befristeten und prekären Beschäftigungsverhältnisse der Wissenschaftler*innen, denen verbeamtete Professor*innen gegenüberstehen (bukof-Kommission, 2022),
  • die Personalunion von Betreuungs- und Vorgesetztenfunktion der Lehrenden (Hochschulrektorenkonferenz, 2018),
  • Angst vor Karriereschäden oder sozialer Ausgrenzung (bukof-Kommission, 2022) und
  • zeitlich begrenzter Aufenthaltsstatus von ausländischen Wissenschaftler*innen (bukof-Kommission, 2022).

Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben eine Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den ihnen in einem Arbeitsverhältnis unterstellten Beschäftigten. Als Arbeitgeber unterliegen sie den Bestimmungen des AGG. Danach sind sie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu ergreifen. Dazu gehört auch die Verhängung arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei nachgewiesener sexueller Belästigung, soweit Sanktionen erforderlich sind. Einige spezialgesetzliche Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sind daher in Landeshochschulgesetzen und Gleichstellungsgesetzen verankert. Weitere Regelungen finden sich in Leitfäden, Richtlinien und Dienstvereinbarungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Darüber hinaus kommt aber vor allem präventiven Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Die gängigsten Maßnahmen zur Prävention von sexueller Belästigung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Sensibilisierungstrainings, verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte, berufliche Weiterbildung zum Thema sowie die Schaffung von räumlichen und technischen Voraussetzungen zur Vermeidung von Angst- und Gefahrensituationen. Diese Regelungen sind meist in Richtlinien festgehalten, die von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in eigener Autonomie erlassen werden.

Die steigende Zahl der gemeldeten Fälle von sexualisiertem Machtmissbrauch macht eine Weiterentwicklung der bestehenden Maßnahmen durch die Leitungen der wissenschaftlichen Arbeitseinheiten notwendig. Das hat auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einer Pressemitteilung vom 15. November 2023(externer Link) bekräftigt und die Absicht bekundet, Vorschläge für weitere Maßnahmen zu entwickeln.


 

Literaturnachweis

Lipinsky, A, Schredl, C., Baumann, H., Humbert, A., Tanwar, J. (2022): Gender-based violence and its consequencesin European Academia, Summary results from the UniSAFE survey. Report, November 2022. UniSAFE project no. 101006261. UniSAFE-survey_prevalence-results_2022.pdf (unisafe-gbv.eu)(externer Link).

Kommissionsmitglieder der bukof-Kommission Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (Juni 2022) in: Grundsatzpapier zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen, S. 2, URL: 22-06-Grundsatzpapier-SDG_aktualisiert.pdf (bukof.de)(externer Link).

Kocher, Prof. Dr. Eva / Porsche, Stefanie, in: Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen (August 2015), S. 11, URL: Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen (antidiskriminierungsstelle.de)(externer Link).

Hochschulrektorenkonferenz, (4/2018), S.2 in: URL: Gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen – Hochschulrektorenkonferenz (hrk.de)


 

Zum Thema siehe auch

Vermeidung von Machtmissbrauch(interner Link)

Hinweise auf sexuelle Belästigung mit Bezug zum Fördergeschäft der DFG(externer Link) 

Artikel in kifinfo im Namen vom Committee for Gender Balance and Diversity in Research (KIF), Norwegen: Call for measures to combat gender-based violence in academia (kifinfo.no)(externer Link)

Geschlechtsbezogene und sexualisierte Gewalt in der Wissenschaft: Rechtliche Situation in Deutschland – CEWS (gesis.org)(externer Link)

Resolution der Hochschulen in Baden-Württemberg gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt: Resolution – Zieh einen Schlussstrich(externer Link) 

Expertise von Prof. Dr. Eva Kocher / Stefanie Porsche: Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen (antidiskriminierungsstelle.de)(externer Link)