Ehrenautorschaft und ihre verschiedenen Ausprägungen

In Leitlinie 14(interner Link) des DFG-Kodex wird ausgeführt, dass Wissenschaftler*innen einen „genuinen, nachvollziehbaren Beitrag“ geleistet haben müssen, um in einer wissenschaftlichen Publikation als Autor*in genannt werden zu können. Umgekehrt wird betont, dass eine „Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, (…) nicht zulässig“ ist. Ergänzend wird in Leitlinie 1(interner Link) die „strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter“ und damit die korrekte Zuschreibung von Publikationsbeiträgen als allgemeines Prinzip der guten wissenschaftlichen Praxis benannt.

Die Konstellationen, in denen Personen jedoch unter Missachtung dieser Kriterien eine Autorschaft zugeschrieben wird, sind vielfältig und sollen im Folgenden skizziert werden:

Coerced authorship

So beanspruchen Wissenschaftler*innen in leitenden Funktionen mitunter mit dem bloßen Verweis auf ihre Leitungsrolle eine Autorschaft für sich. Dies verstößt gegen die gwP-Regeln, die in Leitlinie 14(interner Link) ausdrücklich festgehalten sind: „Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft.“ Legitime Autor*innen setzen Ehrenautor*innen in leitender Funktion nicht immer freiwillig auf die Liste der Autor*innen; vielmehr kann eine Ergänzung auch auf Drängen oder durch Ausübung von Druck erzwungen werden. Diese Praxis wird daher auch als erzwungene Autorschaft (coerced authorship) bezeichnet. Mitunter wird auch der Status als Betreuer*in einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit ausgenutzt, um Ehrenautorschaften durchzusetzen. Derartige Praktiken können als Missbrauch einer Leitungs-/Vorgesetzten- oder Betreuungsposition angesehen werden, die bereits nach Leitlinie 4(interner Link) untersagt sind.

Darüber hinaus können auch andere (Macht-)Positionen, z. B. eine Monopolstellung beim Zugang zu Daten, Forschungsmaterialien oder Geräten, zur Durchsetzung einer Ehrenautorschaft genutzt werden. Der sogenannte Negativkatalog(interner Link), welcher der Leitlinie 14(interner Link) zugeordnet ist, listet Beiträge auf, die für sich genommen keinen Anspruch auf Autorschaft begründen, und bietet in diesem Zusammenhang eine hilfreiche Orientierung. Ob z. B. bei der Bereitstellung von Daten oder Materialien eine Autorschaft gerechtfertigt ist, hängt vielmehr im Einzelfall (unter Berücksichtigung der jeweiligen fachspezifischen Konvention) davon ab,

  • welchen Stellenwert die Datenerhebung oder Materialgewinnung für das jeweilige wissenschaftliche Projekt hat,
  • welche wissenschaftlich relevante Expertise hierfür erforderlich ist,
  • welcher genuin wissenschaftliche Beitrag zu einer Publikation daraus resultiert und
  • welche weitere inhaltliche Beteiligung an der Publikation damit einhergeht.

Gift authorship

Legitime Autor*innen vergeben eine Autorschaft in manchen Fällen auch freiwillig als Gefallen an andere, ohne dass die Begünstigten die Kriterien für eine Autorschaft erfüllen. Eine solche geschenkte Autorschaft (gift authorship) stellt eine weitere Unterform der Ehrenautorschaft dar. Zur Begründung für die unlautere Praxis wird etwa darauf verwiesen, dass die Begünstigten eine Beteiligung an einer Publikation benötigten, um ihre formale Eignung für eine wissenschaftliche Position oder für eine Berufung zu verbessern. Dabei kann es sich um Wissenschaftler*innen aus allen Karrierephasen handeln. Dies kann auch dazu führen, dass sich die zu Unrecht Begünstigten im Gegenzug erkenntlich zeigen und aus Gefälligkeit bei der nächsten Publikation diese Personen ihrerseits als Autor*innen aufführen (mutual support authorship). Auch diese Praxis verstößt gegen die Regeln der gwP, da Wissenschaftler*innen sich durch scheinbare Produktivität (gegenseitig) Vorteile bei der Leistungsbewertung verschaffen und Anerkennung für wissenschaftliche Inhalte erhalten, zu denen sie nicht oder nur marginal beigetragen haben.

Guest authorship

Von einer Gastautorschaft (guest authorship) spricht man, wenn der Name von Wissenschaftler*innen in der Autorenliste nur zu dem Zweck aufgeführt wird, die Glaubwürdigkeit einer Studie oder die Wahrscheinlichkeit, dass ein Manuskript veröffentlicht wird, zu erhöhen. Diese Praxis macht sich zunutze, dass die Anerkennung für den Inhalt einer Publikation tendenziell den renommiertesten Wissenschaftler*innen innerhalb des Autorenkreises zugeschrieben wird und der Name dieser Personen mitunter als Gütesiegel für den wissenschaftlichen Inhalt der Publikation fungiert. Der „Erfolg“ dieser Praxis weist mittelbar auf Schwächen im Peer-Review-Prozess hin.

Ein besonderer Fall ist die Namensnennung der Gastautor*innen ohne deren Zustimmung. Ein solches Verhalten ist nicht hinnehmbar, da sowohl die Leserschaft getäuscht als auch die Namen von Personen instrumentalisiert werden. Wissenschaftler*innen werden so für Inhalte verantwortlich gemacht, von denen sie keine Kenntnis haben. Die sogenannten Predatory Journals, welche vorgeben, wissenschaftliche Qualitätsstandards zu beachten, diese jedoch mit dem Ziel der eigenen Gewinnmaximierung unterlaufen, bedienen sich häufig dieser Taktik. Auch Paper Mills greifen auf diese verwerfliche Praktik zurück. Ein solches Vorgehen kann in diesem Zusammenhang – gerade wenn es sich um Artikel mit gefälschtem Inhalt handelt – kriminelle Ausmaße annehmen. Betroffene können hiergegen nicht nur über die gwP, sondern auch rechtlich vorgehen.

Authorship for sale

Auch mit weiteren klaren Verstößen gegen die gwP-konforme Zuweisung von Autorschaft können die sogenannten Paper Mills in Verbindung gebracht werden: Als gewinnorientierte Organisationen produzieren bzw. verkaufen sie wissenschaftlich anmutende Artikel, die jedoch (in unterschiedlichem Ausmaß) fragwürdige oder gefälschte bis hin zu frei erfundenen Inhalten aufweisen. In diesem Zusammenhang werden auch Autorschaften zum Kauf angeboten (authorship for sale); die Inanspruchnahme eines solchen Angebots stellt einen Verstoß gegen akzeptierte Autorschaftskonventionen und gwP-Regeln im Allgemeinen dar.

Ehrenautorschaft als wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Anmaßung bzw. unbegründete Annahme einer Autor- oder Mitautorschaft kann als wissenschaftliches Fehlverhalten gemäß den Vorschriften in der jeweiligen Verfahrensordnung verfolgbar sein.


 

Dieser Beitrag basiert auf

Reeg, Nele (2022): »Autorschaften«, in: Wissenschaftliche Fairness. Wissenschaft zwischen Integrität und Fehlverhalten, Bielefeld: transcript, S. 171-175.


 

Quellen

Ombudsman für die Wissenschaft (2019): Jahresbericht 2018 an den Senat der DFG und die Öffentlichkeit. Berlin(externer Link)

Bülow, William/Helgesson, Gert (2018): »Hostage authorship and the problem of dirty hands«, in: Research Ethics 14, S. 1–9.

Feeser, V. R./Simon, Jeremy R. (2008): »The ethical assignment of authorship in scientific publications: issues and guidelines«, in: Academic Emergency Medicine 15, S. 963–969.

Strange, Kevin (2008): »Authorship: why not just toss a coin?«, in: American Journal of Physiology – Cell Physiology 295, C567–75.

Biagioli, Mario (2019): »Plagiarizing Names?«, in: Trends in Chemistry 1, S. 3–5.

Huber, Jürgen; Inoua, Sabiou; Kerschbamer, Rudolf; König-Kersting, Christian; Palan, Stefan; Smith, Vernon L. (2022): Nobel and novice: Author prominence affects peer review. In: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America 119 (41), e2205779119(externer Link).

Hvistendahl, Mara (2013): »China’s publication bazaar«, in: Science 342, S. 1035–1039.


 

Weiterführende Literatur

Abalkina, Anna (2023): Publication and collaboration anomalies in academic papers originating from a paper mill: Evidence from a Russia‐based paper mill. In: Learned Publishing 36 (4), S. 689–702(externer Link).

Czesnick, Hjördis (2020): Konflikte im Zusammenhang mit Autorschaften und Datennutzung – Erfahrungen des »Ombudsman für die Wissenschaft«(externer Link).

Frisch, Katrin; Reeg, Nele (2024): Autorschafts- und Datennutzungskonflikte in der Ombudsarbeit.(externer Link)


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