Kriterien der Autorschaft / Negativkatalog
Eine allgemeingültige und allumfassende Definition des Begriffs der Autorschaft zu entwickeln, stellt aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen und Kulturen in den einzelnen Wissenschaftsbereichen und Communities eine große Herausforderung dar.
In der (interner Link) des Kodex werden daher Orientierungspunkte für das Bestehen einer Autorschaft gegeben, die auf alle Wissenschaftsbereiche angewandt werden können und sollen.
Folgender Negativkatalog von Beiträgen, die allein für sich nicht ausreichen, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann hierbei zusätzlich eine Orientierungshilfe geben:
Bloß organisatorische Verantwortung für die Einwerbung von Fördermitteln
Beispiel:
Wenn Gruppenleitende oder Institutsleitende als Mitantragstellende im Antrag eines Forschungsprojekts genannt sind, dann aber nicht in die Umsetzung des Projekts und das Verfassen des Manuskripts involviert sind, würde der Beitrag für eine Autorschaft in der Regel nicht ausreichen.
Fallbeispiel:
Ein Professor hat als Mitantragsteller gewirkt. Kurz nach Projektbeginn kam es zu einem Zerwürfnis und der Professor verließ die Einrichtung. Der andere Mitantragsteller und seine Gruppe haben danach etwa fünf Jahre lang an dem Projekt gearbeitet und publizierten den Artikel mit Nennung des Professors in der Danksagung für die Drittmitteleinwerbung und die Zurverfügungstellung einiger Patientendaten. Der Professor wollte, wie ursprünglich geplant, dennoch als Letztautor aufgeführt werden, konnte aber nicht nachweisen, dass er sich in den fünf Jahren nach seinem Weggang an dem Projekt beteiligt oder sich nach diesem erkundigt hat. Die Nennung in der Danksagung wäre somit im Einklang mit der guten wissenschaftlichen Praxis.
Beistellung von Standard-Untersuchungsmaterialien
Beispiele:
- Dazu zählen Materialien oder Geräte (z. B. Labormaterialien und -geräte), die nur zur Verfügung gestellt werden.
- Auch die Erklärung von Funktionsweisen eines Geräts, Tests bzw. Materials, wenn ansonsten keine weitere inhaltliche Befassung mit der Umsetzung des Forschungsprojekts stattgefunden hat, zählt dazu.
Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Standard-Methoden
Beispiel:
Wenn Wissenschaftler*innen neue Methoden anwenden wollen, müssen sie diese erst erlernen. Dies ist nicht immer allein durch das Lesen einer Methodenbeschreibung möglich, denn diese sind häufig sehr kurz gefasst. Auch sind Methoden häufig an die Gegebenheiten des jeweiligen Labors angepasst. Daher erfolgt in der Regel eine Einweisung in die Methode durch Kolleg*innen, die diese Methode schon häufiger angewendet haben.
Wenn also eine (meist einmalige) Unterweisung in eine Methode erfolgt, die die*der Wissenschaftler*in danach selbstständig durchführt und die*der Kolleg*in nicht inhaltlich in die Bearbeitung des Projekts involviert ist, erhält die Kollegin bzw. der Kollege keine Autorschaftsberechtigung.
Alleiniges Lesen des Manuskripts ohne substanzielle Mitgestaltung des Inhalts
Beispiel:
Gemeint ist, dass Wissenschaftler*innen, die einen Manuskriptentwurf lesen und kritische Kommentare zur Verbesserung geben, nicht notwendigerweise bzw. automatisch Mitautor*in werden.
Für Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ergibt sich häufig die Frage, ob Kolleg*innen, Betreuende oder Gruppenleitende, die einen von ihnen verfassten Artikel kritisch gegengelesen und überarbeitet haben, nun als Autor*in aufgeführt werden müssen. Es muss im Konfliktfall stets im Einzelfall geprüft werden, ob der Beitrag der*des Kolleg*in, der bzw. des Betreuenden oder der bzw. des Gruppenleitenden über das einmalige kritische Lesen hinausgeht.
Auch ist die Beantwortung dieser Frage eng an die Gepflogenheiten in der betroffenen Disziplin geknüpft. Wenn etwa eine Betreuungsperson angibt, sie müsse als Autor*in aufgeführt werden, so muss sie gebeten werden, ihren Beitrag nachzuweisen. Auch muss geprüft werden, ob der Inhalt des Artikels sich aufgrund der kritischen Kommentare noch einmal substanziell geändert hat.
Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist
Beispiel:
Dieses Abgrenzungskriterium für die Anforderung an eine Autorschaft ergibt sich daraus, dass Institutsleitende in einigen Disziplinen häufig angeben, sie trügen die Verantwortung für alle in „ihrem Hause“ entstehenden Publikationen. Daher möchten sie Manuskripte vor der Einreichung grundsätzlich lesen und abnehmen sowie als Mitautor*in genannt werden. Hier gilt aber die Regel, dass ein einmaliges Lesen keine Autorschaft begründet. Sofern kein genuiner, nachvollziehbarer wissenschaftlicher Beitrag geleistet wurde, können die Personen für die konkreten Inhalte der Publikation auch keine Verantwortung übernehmen.
- Lediglich technische Mitwirkung bei der Datenerhebung
- Lediglich technische Unterstützung, z. B. bloße Beistellung von Geräten, Versuchstieren
- In der Regel die bloße Überlassung von Datensätzen oder von bereits vorhandener Forschungssoftware