An Datenerhebung beteiligte Wissenschaftler*innen

Gerade im lebens- oder verhaltenswissenschaftlichen Bereich kommt es häufig vor, dass ein*e Wissenschaftler*in für eine begrenzte Zeit an der Datenerhebung in einer Arbeitsgruppe mitwirkt, die Gruppe aber sodann verlässt. Im Nachgang werden die erhobenen Daten vielfach in derselben Arbeitsgruppe von anderen Personen weiterverarbeitet und in der verarbeiteten Form zum Gegenstand neuerlicher Publikationen gemacht; auch werden die Originaldaten bisweilen mit der Erlaubnis der Weiterverarbeitung anderen Laboren / Arbeitsgruppen zur Verfügung gestellt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, für welche späteren Publikationen die ursprünglich datenerhebende Person Autor*in ist bzw. wie lange der von ihr geleistete Beitrag noch dergestalt fortwirkt, dass eine Autorschaft begründet bleibt.

Dabei verbietet sich eine schematische oder schablonenhafte Beurteilung, denn bei einer Datenerhebung können der wissenschaftliche Beitrag sowie die Rolle der Daten in Bezug auf die wissenschaftliche Aussage einer Publikation sehr unterschiedlich sein. Auch können fachspezifische Besonderheiten bestehen.

Allgemein wird empfohlen, dass Gruppenverantwortliche möglichst frühzeitig in Gespräche mit den betroffenen Wissenschaftler*innen über die absehbare Rolle bei Veröffentlichungen eintreten und entsprechende Vereinbarungen treffen, um Konflikte im Nachhinein zu vermeiden.

Bei der Mehrfachverwendung von Daten kann oftmals ein Bezug zur ersten Veröffentlichung hergestellt und mit einer Zitation anstelle einer „unendlichen“ Fortsetzung von Autorschaft in die späteren Publikationen gearbeitet werden. Dieses Vorgehen erscheint in vielen Bereichen üblich. Bei der Einschätzung, ob bei einer Publikation die Autorschaft (noch) begründet ist, kann in diesem Zusammenhang an das in Leitlinie 14(interner Link) verankerte Erfordernis des eigenen und wissenschaftserheblichen Beitrags zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation angeknüpft werden. Hier kann etwa gefragt werden, ob die Datenerhebung selbst einen eigenständigen, wissenschaftlichen Input erforderte. Eine Datenaufnahme kann eine Autorschaft rechtfertigen, dies ist jedoch nicht zwingend oder stets der Fall. Ferner kann die Überlegung hilfreich sein, wie relevant bzw. zentral der Datensatz für die in Rede stehende Publikation ist.


 

Siehe auch

Kriterien der Autorschaft / Negativkatalog(interner Link)


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