Verständnis „genuiner Beitrag“
Im Verhältnis zum Autorschaftsverständnis in Empfehlung 11 der DFG-Denkschrift („wesentlicher Beitrag“) wurden die Anforderungen in (interner Link) des Kodex („genuiner, nachvollziehbarer Beitrag“) geöffnet. Autor*in ist demnach, wer einen nachvollziehbaren (nicht notwendigerweise einen wesentlichen), genuinen (originalen / eigenen) Beitrag zum wissenschaftlichen Inhalt z. B. einer Publikation (nicht zwingend zum Text) geleistet hat und verantwortlich für eine wissenschaftserhebliche Leistung ist. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt vom jeweiligen Fachgebiet ab.
Bei einem Abstellen auf einen „wesentlichen“ Beitrag wird man dem wissenschaftlichen Wirken der einzelnen Wissenschaftler*innen nicht immer ausreichend gerecht. Bereits ein Zusammenführen einer Vielzahl von Teilergebnissen, die für sich gesehen jeweils nachvollziehbar und genuin sind, kann in der Gesamtheit einen wertvollen Beitrag begründen, auch wenn der einzelne Beitrag entfallen könnte, ohne dass das Gesamte scheitert. Deutlich wird diese Änderung des Autorschaftsverständnisses am Beispiel einer weltweiten Gen-Datenbank, in die eine Vielzahl von Forschenden einzelne Informationen einstellt. Erst die Gesamtheit der Beiträge ermöglicht das Ableiten von Erkenntnissen. So kann eine Person, die an der Erhebung der Daten mitgewirkt hat, Autor*in sein, wenn und soweit die Art und Weise der Mitwirkung bei der Datenerhebung in der jeweiligen Fachcommunity als genuiner wissenschaftserheblicher Beitrag gilt.