Fallbeispiel für „Autorschaftskonflikt: Anmaßung von Autorschaften“

Umgang mit Autorschaftskonflikten: Mitautor*innen geben an, eine Person würde sich eine Autorschaft anmaßen, die sie nicht verdiene.

Ein Beispiel sind Kooperationen zwischen Lebens-/Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften: Im Bereich Philosophie sind in der Regel nur die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Autor*innen, die den Hauptteil des Manuskripts verfassen. Wissenschaftler*innen, die keinen Text verfasst haben, sind keine Autor*innen, sondern auf deren Beiträge wird in Fußnoten hingewiesen. Wenn Betreuer*innen ein „bloßes“ Feedback geben, begründet dies in der Regel keine Autorschaft.

In den Lebens-/Naturwissenschaften leisten die meisten Autor*innen experimentelle Beiträge, tragen aber weniger zum Verfassen des Textes bei. Das Manuskript wird häufig nur von Erst- und / oder Letztautor*in verfasst. Für die beteiligten Geisteswissenschaftler*innen kann es unverständlich sein, warum Personen, die keine Textarbeit geleistet haben, als Mitautor*in aufgeführt werden sollen.

Es ist daher gerade in interdisziplinären Projekten unbedingt notwendig, dass frühzeitig eine Abstimmung dazu erfolgt, welche Kriterien an eine Autorschaft angelegt werden sollen. Häufig haben Projekte z. B. einen inhaltlichen Schwerpunkt. Auch das Journal, bei dem das Manuskript eingereicht werden soll, kann als Orientierung herangezogen werden. Wenn ein Projekt (etwa in der Bioethik) in der Medizin angesiedelt ist und Philosoph*innen zu einem späteren Zeitpunkt hinzugezogen werden, werden eher die Kriterien der Medizin angelegt. Die Philosoph*innen sollten hierüber gleich zu Beginn informiert werden.

Weitere Praxisbeispiele aus der Arbeit des Gremiums Ombudsman für die Wissenschaft(externer Link)


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