Anzahl von Selbstzitationen gering halten und – wo unentbehrlich – korrekt vornehmen
Bei Veröffentlichungen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehalten, die Wiederholung von Inhalten anderer Publikationen, an denen sie als (Co-)Autor*innen beteiligt waren oder sind, gering zu halten. Solche Wiederholungen sollen auf den für das Verständnis des Zusammenhangs unmittelbar notwendigen Umfang beschränkt bleiben. Statistische Erfassungen der Häufigkeit der Zitation bestimmter Publikationen oder Wissenschaftler*innen behalten nur dann ihre für den Leistungsvergleich relevante Aussagekraft, wenn Zitationen sparsam erfolgen. Wer unnötig häufige Zitationen unterlässt, hilft, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Authentische statistische Erfassungen können nur erfolgen, wenn Kennziffern nicht künstlich in die Höhe getrieben werden.
Zugleich sind Wissenschaftler*innen gehalten, an denjenigen Stellen ihrer Veröffentlichung, an denen die Bezugnahme auf eine andere Publikation mit eigener (Co-)Autorschaft zum Zwecke des Gesamtverständnisses unentbehrlich ist, eine ordnungsgemäße Zitation dieser anderen Publikation vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt lediglich dort, wo nach dem disziplinspezifischen Selbstverständnis ausnahmsweise auf eine Zitation verzichtet werden darf.