Wissenschaftsakzessorisches Personal

Bei wissenschaftsakzessorischem Personal handelt es sich um nichtwissenschaftliches Personal wie z. B. Laborant*innen. Der Begriff wird häufig im Kontext des 2015/16 novellierten Wissenschaftzeitvertragsgesetzes (WissZVG) verwendet, in dem für wissenschaftsakzessorisches Personal der Sachgrund als Befristungsgrund entfällt.


 

Zum Thema siehe auch

DFG - Handreichung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)(externer Link)


Schlagworte