Verständnis „zentrale Leitungsgremien“

Mit dem Begriff „zentrale Leitungsgremien“ sind einrichtungsweite bzw. übergreifende Leitungsgremien wie die Leitung einer Hochschule bzw. außerhochschulischen Forschungseinrichtung, die*der Dekan*in oder vergleichbare Gremien bzw. Personen gemeint.