Zeitnahe Durchführung von Verfahren

Die einzelnen Verfahrensabschnitte müssen durch die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen innerhalb angemessener Fristen abgeschlossen werden. Die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sollten eine Regelung für die Höchstdauer der Durchführung des gesamten Verfahrens anstreben. Auch komplexe Verfahren sollen im Interesse aller Beteiligten in einem absehbaren Zeitraum zum Abschluss gebracht werden.