FAQ Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Wie kann die möglichst zeitnahe Durchführung des gesamten Untersuchungsverfahrens gewährleistet werden?

Bewährte Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Klare Fristen setzen
  • Transparenter Vorgang hinsichtlich des Ablaufs der Verfahrensschritte mit klarem Zeitrahmen erforderlich
  • Je existentieller der Vorwurf ist, desto länger kann ein Verfahren dauern.

Ist jeder Verstoß gegen die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis automatisch wissenschaftliches Fehlverhalten?

Nicht jeder Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis stellt ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar. Als wissenschaftliches Fehlverhalten kommen nur solche vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstöße in Betracht, die in einem Regelwerk einer Einrichtung als Tatbestände beschrieben sind.

Sollen auch anonyme Anzeigen von Ombudspersonen und / oder Kommissionen bearbeitet werden?

Die Erläuterungen der Leitlinie 18(interner Link) führen dazu aus:

Die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie auch solche Anzeigen überprüfen, bei denen die oder der Hinweisgebende ihren bzw. seinen Namen nicht nennt (anonyme Anzeige). Eine anonym erhobene Anzeige kann nur dann in einem Verfahren überprüft werden, wenn die oder der Hinweisgebende der Stelle, die den Verdacht prüft, belastbare und hinreichend konkrete Tatsachen vorträgt.

Die Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) bejaht die Überprüfung anonymer Anzeigen ausdrücklich, siehe dazu Ziffer III.1.a) der VerfOwF.

Anonyme Anzeigen stellen insbesondere bei beruflichen „Abhängigkeitsverhältnissen“ oftmals die einzige Möglichkeit dar, Vorwürfe zu erheben.

In Leitlinie 6 des Kodex werden explizit die Amtszeiten der Ombudspersonen zeitlich begrenzt. Gilt diese Regelung auch für die Mitglieder von Untersuchungskommissionen?

Dies wäre denkbar und trägt dem Grundgedanken der Vermeidung von Abhängigkeitsverhältnissen Rechnung; es ist aber nach dem Kodex keine zwingende Vorgabe.

An wen wende ich mich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bzw. bei dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens? Was muss ich bei einer Anzeige beachten? Wie sieht eine typische Überprüfung solcher Verdachtsfälle aus?

Diese und weitere Fragen beantwortet der Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis(externer Link).