Wie ist der Satz „Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht.“ zu verstehen?

Der Satz „Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht.“ steht in einem inneren Zusammenhang mit dem in Leitlinie 7(interner Link) („Phasenübergreifende Qualitätssicherung“) eingeführten Begriff des Öffentlich-zugänglich-Machens. Das Öffentlich-zugänglich-Machen kann – in engerem Sinne – in Form von Publikationen erfolgen, aber auch – im weiteren Sinne – „über andere Kommunikationswege“, wie Leitlinie 7(interner Link) ausführt.

Die Reichweite des Öffentlich-zugänglich-Machens hängt vom Einzelfall ab und kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, gegenüber unterschiedlichen, auch begrenzten Personenkreisen, z. B. auch nur auf Nachfrage an eine einzelne Person. Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Gedanken der Replikation Rechnung zu tragen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Legt man dieses weite Verständnis von Öffentlich-zugänglich-Machen auch Leitlinie 13(interner Link) zugrunde, sind die selbst programmierte Software und der Quellcode nicht zwingend zu publizieren, im Internet zu veröffentlichen oder sonst wie der Allgemeinheit bzw. Fachöffentlichkeit unbeschränkt zugänglich zu machen.