Öffentlicher Zugang zum Quellcode bei selbst programmierter Software aus mathematischen Projekten
Die Ergebnisse von mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsprojekten sollten uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein, was im Idealfall die Offenlegung des Quellcodes selbst entwickelter Software aus öffentlich geförderten Projekten einschließt. Insbesondere sollte der Quellcode elementarer Programme, die im Zusammenhang mit Qualifizierungsarbeiten in der Mathematik entwickelt wurden, öffentlich zugänglich sein.
Im Fall komplexer Software, die auf verschiedenen, unter Umständen kommerziellen Programmpaketen aufbaut, sollten als Mindestanforderung der Aufbau und die Schnittstellen der entwickelten Software so beschrieben und offengelegt werden, dass Berechnungen und Ergebnisse prinzipiell reproduziert werden können.
Dem Gebot der Offenlegung des Quellcodes selbst entwickelter Software ist Genüge getan, wenn dieser im Zusammenhang mit einer Publikation dort zur Verfügung gestellt wird.
Häufig dienen Programme in einer nicht ganz ausgereiften Version dazu, die grundsätzliche Anwendbarkeit der entwickelten mathematischen Methodik zu belegen. Bei einer Veröffentlichung derartiger Programme, entsprechend dem Gebot der Offenlegung von Quellcodes , sollte hier der Hinweis gegeben werden, dass es sich nicht um eine nach den Standards für Softwareentwicklung implementierte Version handelt.
Gegebenenfalls sollte zugänglich gemachte Software unter eine geeignete (open-source-)Lizenz gestellt werden.