DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“

„Ziel der Praxisregeln „Digitalisierung“ (Formular 12.15)(externer Link) im Förderbereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) ist es, Antragstellenden die Planung von Digitalisierungsprojekten zu erleichtern und die Begutachtung von Anträgen vergleichbar zu gestalten. Die Praxisregeln wollen keine Hürden aufbauen, sondern durch die Formulierung von Standards einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der unterstützen Projekte leisten.“


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