Maßnahmen zur „Entlastung“ von Ombudspersonen

Mögliche Maßnahmen zur Entlastung von Ombudspersonen sind:

  • Ombudspersonen können zeitlich und inhaltlich durch die Einrichtung einer Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten entlastet werden.
  • Eine Entlastung für Ombudspersonen kann auch durch eine Stundenreduktion der Lehrtätigkeit erfolgen.
  • Die Benennung mehrerer Ombudspersonen an einer Einrichtung führt ebenfalls zu entlastenden Effekten.

Schlagworte