Voraussetzungen für das Amt einer Ombudsperson

  • Die in das Ombudsamt einzusetzende*r Wissenschaftler*in sollte Vorbildfunktion haben und vertrauenswürdig sein.
  • Auch externe Wissenschaftler*innen – also Personen außerhalb der jeweiligen Einrichtung – können in das Ombudsamt gewählt werden. Gerade bei kleineren Einrichtungen empfiehlt sich die Heranziehung externer Wissenschaftler*innen.
  • Gibt es mehrere Ombudspersonen an einer Einrichtung, empfiehlt es sich, dass das Ombudsamt von einer*einem Wissenschaftler*in ausgeübt wird.

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