FAQ zur Verpflichtungserklärung

Beide Varianten sind möglich; es reicht aber aus, wenn die Sprecherhochschule alle Verpflichtungserklärungen sammelt und vorhält. Ein zentrales, einrichtungsweites Archivsystem kann genutzt werden, ist aber nicht erforderlich.

Ja, aber es ist zu bedenken, dass sich die DFG bei Rückfragen an die Sprecherhochschule wenden wird; diese muss die entsprechende Verpflichtungserklärung herausgeben.

Die letzte Förderlaufzeit meint entweder die letzte reguläre Förderperiode oder eine Auslauf-/Abschlussfinanzierung – der Zeitraum ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Bitte beachten: Dazu zählen keine Nachbewilligungen für Elternzeiten.

Ja, die Verpflichtungserklärungen sind zehn Jahre nach Einreichung der Skizze aufzubewahren.

Von diesen Personen ist eine Verpflichtungserklärung einzuholen und bei der Sprecherhochschule oder bei der arbeitgebenden Einrichtung aufzubewahren.

Ja, für jede Phase sind neue Verpflichtungserklärungen einzuholen.